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Fallsteuerung und Fallmanagement

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Seminar Ambulante Kodiervorgaben – ICD-10- und OPS- Kodierung für die ambulante Abrechnung in
ASV Beantragung §116b SGB V

Übernahme Ihrer ASV Beantragung und Umsetzungsprozesse  Ihrer ASV-Ambulanz, weitere Informationen siehe bitte hier

Ambulanzstrategie Krankenhaus

Abrechnung ambulanter Leistungen im Krankenhaus, Ambulanzstrategie und Erlössicherung für das Krankenhaus; EBM 2024 nach § 116b SGB V, AOP nach § 115b SGB V, GOÄ, Krankenhaus-MVZ; mehr lesen

ASV Seminar 2024 § 116b SGB V -

Seminar für die Abrechnung der ASV (ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V) (mehr ...)

EBM und GOÄ Seminare Klinik und MVZ

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Abrechnung und Verordnung

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ASV nach § 116b SGB V, Übernahme Beantragung eLA und Umsetzung, Erlössicherung, ASV-Ambulanz, EBM-Abrechnung



ASV nach §116b SGB V: Übernahme Ihrer ASV-Beantragung
Implementieren Sie Ihre ASV-Ambulanz mit Erfolg und sichern Sie Ihre Erlöse in eigener Verantwortung ab


Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ASV nach § 116b SGB V wurde ein neues Versorgungssystem an der Sektorengrenze zwischen Krankenhausambulanz und Niedergelassenen etabliert. Inzwischen können Kliniken bereits für 23 unterschiedliche Krankheitsbereiche ASV-Ambulanz-Zulassungen beantragen. Zuletzt wurden im Juli 2023 die Multiple Sklerose und die ASV Gehirntumore beschlossen. Ab Mai 2024 sind die Genehmigung der ASV Augentumore und Epilepsie möglich. Die lebenlange ASV-Zulassung zählt zukünftig zu den wichtigsten ambulanten Behandlungsarten.

Mit komplexen Regelungen alleine in der Beantragung beim eLA bringt die ASV aber auch viele neue Herausforderungen mit sich, und gilt als bürokratisches Monster. Die ASV ist geprägt von vielen Mythen, die oftmals aus Unkenntnis in den Umlauf gebracht werden, egal ob es sich um das Antragsverfahren oder die Abrechnung handelt.

  • Die besondere Expertise des Teams von AmPAC-Consulting liegt genau hier
  • Übernahme Ihrer ASV Beantragung bis zur Zulassung

Beginnend mit einem kostenfreien Erstgespräch übernehmen wir die Antragsstellung bereits mit der Teamplanung zwischen Klinik und sektorenübergreifenden Leistungskooperationspartner. Und genau hier liegt Ihr Vorteil. Wir reduzieren  klinikinterne Verwaltungskosten und Personalmangelsituationen vorübergehend, und bringen Ihre Klinik sicher und problemlos durch das aufwendige Anzeigeverfahren, bis hin zur Zulassung. 

  • Die Durchsetzungsquote unserer ASV-Beantragungen liegt bei 100 %
  • Mehr als 150 durchgesetzte Anzeigen bundeseweit

Dafür sind wir bundesweit bekannt. Deshalb sorgen wir während dem Zulassungsverfahren bereits dafür, dass ihre ambulanten Erlöse in Eigenverantwortung gesichert werden können. Dazu gehört bei uns die Kommunikation zwischen den Teammitgliedern der mehr als 10 bis 18 Fachrichtungen, (auch extern) im Behandlungsteam. Die einzelnen Teammitglieder werden bereits zwischen konsiliarischer Anforderung, Dokumentation und Abrechnung koordiniert. Die Erlössicherung wird durch die regelmäßige Kommunikation zwischen der IT und Ihrem KIS-Anbieter sichergestellt. Außerdem schulen wir Ihr Abrechnungsteam von Grund auf und sorgen zudem dafür, dass die jährlichen umfangreichen Neuerungen zu den Konkretisierungen des G-BA umgesetzt werden können. 

  • Sie sind sich nicht sicher, ob sich eine ASV Ambulanz für Sie lohnt?
  • Dann fragen Sie uns nach einer ASV Vorausberechung

Unsere besondere Erfahrung im Umgang mit Antragsstellungen ist darauf zurück zu führen, dass Frau Kinger-Schindler bereits im Jahr 2014 mit dem Berufsverband der rheumatologischen Akutklinik (Vorstand Herr Prof. Lakomek) den Entwurf der ASV Rheumatologie für den GBA erarbeitet hat. Ebenfalls ist sie in der Weiterentwicklung fehlender ASV-Konkretisierungen mit den Fachgesellschaften tätig.

Ursula Klinger-Schindler

 

Kontakt:                                                              


Ursula Klinger-Schindler
mail: u.klinger@ampac-consulting.de
der direkte Draht - Tel.: 0171/9758350
Ampac-Consulting, Geschäftsführerin

Anja Meier
mail: a.meier@ampac-consulting.de
Tel:  +49 151 400 495 17

 

 

Das ASV Webseminar: 
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ASV §116b SGB V Umsetzung und Abrechnung 
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Wissen vertiefen - unsere Fachliteratur zur ASV §116b SGB V

 

Die ASV-Abrechnung 2016, Kommentar der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V für Krankenhaus und Praxis, (Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin)  (mehr lesen und Bestellen …)

1. Auflage, Paperback, 165 mm x 240 mm, 232 Seiten, 1 S/W
Abbildung, 44 Tabellen, ISBN: 978-3-95466-234-0
Januar 2016, Preis: 89,95 Euro

 

 

 

 

Aus dem Inhalt:

Altverträge nach §116b SGB V müssen innerhalb von 3 Jahren umgestellt und in das neue Recht überführt werden.

Der Fristablauf für Altverträge endet mit der Aufhebung der ABK jeweils nach drei Jahren. Organisieren Sie rechtzeitig die Antragsstellung für den erweiterten Landesausschuss.
Wie kein anderer Bereich, unterliegt die ASV weiterhin aktueller Anpassungen des Euro-EBM. So beschließt der Bewertungsausschuss Vergütung für Rufbereitschaft und Qualitätskonferenzen und deren Aufnahme in den Abschnitt VI des EBM und erweitert diesen ständig im Zusammenhang mit den neuen ASV-Konkretisierungen, die beschlossen worden sind.





Die Abrechnung von ASV-Leistungen ist durch das GKV-VSG auf das Direktverfahren nach §301 oder die Kassenärztliche Vereinigung beschränkt. Damit  ist eine Abwicklung durch  andere Dienstleister (Verrechnungsstellen), nicht mehr möglich. Das Fachbuch richtet sich an alle, die zu Beginn und in der Planung, aber auch im Prozess der ASV-Leistungserbringung stehen. Dabei wird zielgerichtet der schwierige interdisziplinäre Abrechnungsprozess unter den neuen aktuellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Mit wertvollen Hinweisen und Tipps zur Umsetzung zwischen obligater Dokumentation und korrekter Abrechnung.





 

 

 

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